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Änderungen der UK- und EU-Einreisebestimmungen

Sie haben vielleicht schon gehört, dass sich die Einreisebestimmungen für die EU und das Vereinigte Königreich ändern. Wir sind bestrebt, den Übergang für unsere Kunden so reibungslos wie möglich zu gestalten. Das sollten Sie wissen:

 

Neue Kontrollen an den europäischen Grenzen

 

Die EU führt zwei neue Grenzschutzsysteme ein. Ersteres, das Einreise-/Ausreisesystem (EES), wird für 29 Länder alle Nicht-EU-Bürger registrieren, die für einen Kurzaufenthalt einreisen. Dieses System wird biometrische Kontrollen wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke umfassen.

 

Sobald das EES in Kraft tritt, werden Nicht-EU-Passagiere auf den Strecken von P&O Ferries bei der Einreise in die EU neuen Kontrollen unterzogen. Auf der Strecke von Dover nach Calais finden diese Kontrollen vor der Überfahrt in Dover statt, auf der Strecke von Hull nach Rotterdam bei der Ankunft in Rotterdam. Passagiere sollten nach Inkrafttreten des EES bei der Buchung von Reisen zusätzliche Zeit für die Fahrt nach Dover oder von Rotterdam aus einplanen. Einzelheiten werden kurz vor der Einführung bekannt gegeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Union zum Einreise-/Ausreisesystem (EES).

 

Einreise nach Europa für einen Kurzaufenthalt

 

Die zweite anstehende Änderung ist die Einführung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Wenn Sie aus einem von der Visumspflicht befreiten Nicht-EU-Land wie dem Vereinigten Königreich sind, müssen Sie für die Einreise in 30 europäische Länder eine ETIAS-Genehmigung für Kurzaufenthalte beantragen. Bitte beachten Sie Folgendes:

 

    • Als Kurzaufenthalt gilt ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

 

    • Es wird eine geringe Anmeldegebühr erhoben, die an die Regierung zu entrichten ist. Sie müssen die Gebühr nicht bezahlen, wenn Sie unter 18 oder über 70 Jahre alt sind.

 

    • Die ETIAS-Reisegenehmigung gilt für drei Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses – je nachdem, was zuerst eintritt.

 

    • Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich für ein ETIAS zu bewerben. Sobald die Regelung in Kraft tritt, können Sie dies online unter europa.eu/etias tun.

 

Wir werden unsere Kunden informieren, sobald das System in Betrieb ist und die Änderungen in Kraft treten, und ihnen weitere Einzelheiten darüber mitteilen, wie sie eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Union zum ETIAS.

 

Einreise ins Vereinigte Königreich für einen Kurzaufenthalt

 

Auch die Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich ändern sich. Wenn Sie kein Visum benötigen und für einen kurzen Aufenthalt von weniger als sechs Monaten einreisen, müssen Sie seit April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.

 

So müssen beispielsweise EU-Bürger, die einen zweiwöchigen Urlaub im Vereinigten Königreich planen, vor ihrer Reise eine ETA beantragen. Bitte beachten Sie Folgendes:

 

    • Aufgrund des Gemeinsamen Reisegebiets benötigen Staatsangehörige Irlands für die Einreise in das Vereinigte Königreich keine ETA.

 

    • Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sich für eine ETA zu bewerben. Sobald die Regelung in Kraft tritt, können Sie dies online oder über die ETA-App tun.

 

    • Für den Antrag wird eine geringe Gebühr erhoben.

 

    • Mit einer ETA können Sie innerhalb von zwei Jahren oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses – je nachdem, was zuerst eintritt – mehrmals in das Vereinigte Königreich einreisen.

 

Wir werden unsere Kunden informieren, sobald das Vereinigte Königreich einen Starttermin für alle Besucher aus Übersee bestätigt, und weitere Einzelheiten zur Antragsstellung mitteilen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website gov.uk.

 

Wenn Sie mit einer Biometric Residence Permit (BRP) und Biometric Residence Card des EU Settlement Scheme (EUSS BRC) reisen, die am oder nach dem 31. Dezember 2024 abgelaufen sind, werden diese bis einschließlich 1. Juni 2025 als Nachweis für die Erlaubnis zur Einreise in das Vereinigte Königreich akzeptiert. Diese Regelung wird nicht weiter verlängert. Ab dem 2. Juni 2025 können abgelaufene BRP und EUSS BRC nicht mehr als Nachweis für die Erlaubnis zur Einreise in das Vereinigte Königreich verwendet werden.