Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Die Reisebestimmungen für das Vereinigte Königreich ändern sich. Hierzu gehören die Umstellung von physischen Einreisedokumenten auf E-Visa und die Einführung der digitalen elektronischen Reisegenehmigung (ETA).
Seit dem 8. Januar 2025 benötigen Nicht-EU-Bürger eine ETA. Ab dem 2. April 2025 benötigen auch EU-Bürger für Aufenthalte von weniger als sechs Monaten eine ETA.
Wenn Sie ein Visum für das Vereinigte Königreich besitzen und einen biometrischen Aufenthaltstitel (BRP) oder eine entsprechende Karte (BRC) zum Nachweis Ihres Einwanderungsstatus verwenden, können Sie Ihr E-Visum vor Ihrer Reise unter folgendem Link abrufen: gov.uk/eVisa. Besitzen Sie bereits ein E-Visum, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Reisedokument in Ihrem gov.uk-Konto registriert ist.
Bei kurzen Aufenthalten von bis zu sechs Monaten im Vereinigten Königreich, für die kein Visum erforderlich ist, benötigen Sie eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Prüfen Sie, ob Sie eine ETA für die Einreise ins Vereinigte Königreich benötigen, und beantragen Sie sie unter gov.uk/electronic-travel-authorisation.
Inhaber eines britischen oder irischen Reisepasses benötigen keine ETA.
Der schnellste Möglichkeit zur Beantragung ist die ETA-App, die Sie unten herunterladen können.


Aktuelles Update:
Ab dem 25. Februar wird die UKBF die Einhaltung der ETA-Vorschriften für Nicht-Briten durchsetzen.
Personen ohne ETA dürfen nicht an Bord ihres Transportmittels gehen und nicht nach Großbritannien einreisen.
Dies gilt auch für Lkw-Fahrer, die kein britisches Visum benötigen, aber auch keinen Einwanderungsstatus in Großbritannien haben.
Bitte beachten Sie: ETAs werden bei Erneuerung des Reisepasses zurückgesetzt. Wenn ein Fahrer beispielsweise in den letzten Monaten mit einer gültigen ETA nach Großbritannien eingereist ist, aber inzwischen seinen Reisepass erneuert hat, benötigt er eine neue ETA.
Weitere Informationen finden Sie hier.