Verbotene Gegenstände - Reisen mit gefährlichen Gütern

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Transport von als gefährlich eingestuften Gegenständen durch Privatpersonen in ihren Fahrzeugen an Bord unserer Schiffe. Den vollständigen „Marine Guidance Notice“ (Leitfaden für die Schifffahrt) finden Sie hier auf gov.uk.

 

FAHRZEUGE VON PRIVATPERSONEN

Sie dürfen Folgendes befördern:

• Waffen der Kategorien B, C oder D vorbehaltlich der gesetzlich vorgeschriebenen Voranmeldung bei der jeweiligen Reederei und unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des Unternehmens.

• Bis zu 1000 Patronen der Klassen UN0012 sowie UN0014 1.4S in deren Originalverpackung und nicht in Verbund mit Spreng- oder Brandgeschossen.

• Maximal drei Gasbehälter für Propan/Helium mit einem Gewicht von weniger als 47 kg.

• Einen amtlich zugelassenen Kanister (max. 5 l pro Fahrzeug) mit Benzin oder Diesel (leere und nicht entgaste Kanister sind nicht zulässig).

• Einen Feuerlöscher mit einem Gewicht unter 5 kg.

 

• Tauchausrüstung muss bei der Reederei angemeldet werden und deren Transportbestimmungen entsprechen. Maximal sechs Schwimmwesten pro Fahrzeug.

• Beim Transport einer medizinischen Sauerstoffflasche muss ein ärztliches Rezept vorgelegt werden.

• Es können maximal 5 kg Feuerwerkskörper in Originalverpackung befördert werden (maximal sechs Handfackeln, vier Fallschirmraketen, zwei Rauchbomben). Es gelten spezifische Einschränkungen auf regionaler Ebene.

• Pro Passagier können entflammbare Hygieneprodukte von bis zu 2 kg oder dem Äquivalent von 2 Litern mitgeführt werden (Sprays, Parfüm, Nagellack, Eau de Toilette usw.).

• 10 Liter Farben/Lacke.

• 1 Liter .

• Auf der Fähre dürfen nur LPG-Fahrzeuge befördert werden, die vom Hersteller entsprechend ausgestattet wurden.

• In Tiertransportern dürfen maximal drei Standardfutterballen befördert werden.

 

CAMPINGFAHRZEUGE – WOHNANHÄNGER – WOHNMOBILE


Sie dürfen Folgendes befördern:

– Alle oben für Pkw aufgeführten Gegenstände. Sowie:

• Maximal drei Flaschen Propan/Helium mit einem Gewicht von weniger als 47 kg.



PASSAGIERE OHNE FAHRZEUG AN BORD

 

Passagieren ohne Fahrzeug ist die Beförderung gefährlicher Güter nicht gestattet.

 

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