Verbotene Gegenstände

Nachstehend finden Sie Hinweise zur Beförderung von als gefährlich eingestuften Gegenständen durch Privatpersonen in deren Fahrzeugen sowie durch Passagiere ohne eigenes Fahrzeug an Bord unserer Schiffe. Den vollständigen „Marine Guidance Notice“ (Leitfaden für die Schifffahrt) finden Sie hier auf gov.uk.

FAHRZEUGE VON PRIVATPERSONEN

Sie dürfen Folgendes befördern:

• Waffen der Kategorien B, C oder D vorbehaltlich der gesetzlich vorgeschriebenen Voranmeldung bei der jeweiligen Reederei und unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des Unternehmens.

• Bis zu 1000 Patronen der Klassen UN0012 sowie UN0014 1.4S in deren Originalverpackung und nicht in Verbund mit Spreng- oder Brandgeschossen.

• Maximal drei Gasbehälter für Propan/Helium mit einem Gewicht von weniger als 47 kg.

• Einen amtlich zugelassenen Kanister (max. 5 l pro Fahrzeug) mit Benzin oder Diesel (leere und nicht entgaste Kanister sind nicht zulässig).

• Einen Feuerlöscher mit einem Gewicht unter 5 kg.

 

• Tauchausrüstung muss bei der Reederei angemeldet werden und deren Transportbestimmungen entsprechen. Maximal sechs Schwimmwesten pro Fahrzeug.

• Beim Transport einer medizinischen Sauerstoffflasche muss ein ärztliches Rezept vorgelegt werden.

• Es können maximal 5 kg Feuerwerkskörper in Originalverpackung befördert werden (maximal sechs Handfackeln, vier Fallschirmraketen, zwei Rauchbomben). Es gelten spezifische Einschränkungen auf regionaler Ebene.

• Pro Passagier können entflammbare Hygieneprodukte von bis zu 2 kg oder dem Äquivalent von 2 Litern mitgeführt werden (Sprays, Parfüm, Nagellack, Eau de Toilette usw.).

• 10 Liter Farben/Lacke.

• 1 Liter Schweißgas.

• Auf der Fähre dürfen nur LPG-Fahrzeuge befördert werden, die vom Hersteller entsprechend ausgestattet wurden.

• In Tiertransportern dürfen maximal drei Standardfutterballen befördert werden.

CAMPINGFAHRZEUGE – WOHNANHÄNGER – WOHNMOBILE


Sie dürfen Folgendes befördern:

– Alle oben für Pkw aufgeführten Gegenstände. Sowie:

• Maximal drei Flaschen Propan/Helium mit einem Gewicht von weniger als 47 kg.



PASSAGIERE OHNE FAHRZEUG AN BORD

Sie dürfen Folgendes befördern:

• Waffen der Kategorien B, C oder D vorbehaltlich der gesetzlich vorgeschriebenen Voranmeldung bei der jeweiligen Reederei und unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des Unternehmens. Waffen und/oder Munition müssen vor Einschiffung der Reederei ausgehändigt werden. Während der Überfahrt werden sie an Bord des Schiffes sicher unter Verschluss gehalten und bei der Ausschiffung zurückgegeben.

• Bis zu 200 Patronen der Klassen UN0012 sowie UN0014 1.4S in deren Originalverpackung und nicht in Verbund mit Spreng- oder Brandgeschossen.

• Beim Transport einer medizinischen Sauerstoffflasche muss ein ärztliches Rezept vorgelegt werden.

• Maximal zwei Gaskartuschen (450 g).

• Maximal sechs Schwimmwesten, sechs Handfackeln, vier Fallschirmraketen, zwei Rauchbomben. Es gelten spezifische Einschränkungen auf regionaler Ebene.

• Sie sind berechtigt, Hygieneartikel des täglichen Bedarfs in Ihrem Gepäck mitzuführen. Die Nettogesamtmenge der brennbaren Produkte darf 2 kg oder das Äquivalent von 2 Litern nicht überschreiten (Beispiel: 4 Sprays zu je 500 ml). Zu diesen Produkten gehören Haarsprays, Parfums, Eau de Toilette, Fixierer, Nagellack usw.

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